Rechtsprechung
LSG Bayern, 30.11.2006 - L 8 B 117/04 AL PKH |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Meldeaufforderung des Arbeitsamtes gegenüber einem Arbeitslosen; Aufklärung über die förmlichen Voraussetzungen einer Arbeitslosmeldung; Meldung des Arbeitsamtes bei Arbeitslosigkeit an den Rentenversicherungsträger; Voraussetzungen für die Gewährung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Regensburg, 19.01.2004 - S 12 AL 277/03
- LSG Bayern, 30.11.2006 - L 8 B 117/04 AL PKH
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BSG, 31.07.1990 - 11 BAr 21/90
Meldung einer Ausfallzeit wegen Arbeitslosigkeit als einmalige Leistung iS des § …
Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2006 - L 8 B 117/04
Eine diesbezügliche Entscheidung wurde im Hinblick auf die Rechtsprechung des BSG (Beschluss vom 31.07.1990 - Az.: 11 BAr 21/90) in Aussicht gestellt.Die begehrte Meldung des Arbeitsamtes bei Arbeitslosigkeit an den Rentenversicherungsträger entfaltet allein noch keine Rechtswirkungen, sondern dient nur dazu, Tatsachenmaterial für die spätere Entscheidung über die Anerkennung einer Anrechnungszeit (früher Ausfallzeit) an den Rentenversicherungsträger weiterzuleiten, der dann aber eigenverantwortlich entscheidet (vgl. Urteile des BSG SozR 3 - 1500 § 144 Nr. 1 und vom 09.02.1994, Az.: 11 RAr 49/93).
Wie das Bundessozialgericht (BSG) in seiner - bereits zitierten - Rechtsprechung ausgeführt hat, entfaltet die Meldung der Arbeitslosigkeit allein noch keine Rechtswirkungen, sondern dient nur dazu, Tatsachenmaterial für die spätere Entscheidung über die Anerkennung einer Anrechnungszeit (früher Ausfallzeit) an den Rentenversicherungsträger weiterzuleiten, der dann aber eigenverantwortlich entscheidet (vgl. BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 1).
- BSG, 09.02.1994 - 11 RAr 49/93
Pflicht der Bundesanstalt für Arbeit zur Meldung von Zeiten der Arbeitslosigkeit …
Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2006 - L 8 B 117/04
Die begehrte Meldung des Arbeitsamtes bei Arbeitslosigkeit an den Rentenversicherungsträger entfaltet allein noch keine Rechtswirkungen, sondern dient nur dazu, Tatsachenmaterial für die spätere Entscheidung über die Anerkennung einer Anrechnungszeit (früher Ausfallzeit) an den Rentenversicherungsträger weiterzuleiten, der dann aber eigenverantwortlich entscheidet (…vgl. Urteile des BSG SozR 3 - 1500 § 144 Nr. 1 und vom 09.02.1994, Az.: 11 RAr 49/93). - BGH, 28.09.1993 - III ZA 3/93
Prozeßkostenhilfe bei Nichtigkeitsklage
Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2006 - L 8 B 117/04
Prozesskostenhilfe ist deshalb auch nicht zu bewilligen, wenn das materielle Ergebnis sich in der Berufungsinstanz voraussichtlich nicht ändern wird (vgl. auch BGH, Beschluss vom 28.09.1993 - Az.: III ZA 3/93 - ZIP 1993, 1729).
- BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2006 - L 8 B 117/04
Denn der Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten weitgehend gleichen Zugang zu Gericht wie dem Bemittelten zu gewähren, gebietet lediglich, ihn einem solchen Bemittelten gleichzustellen, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko mitberücksichtigt (BVerfGE 81, 347, 356 ff = NJW 1991, 413 f; BVerfG FamRZ 1993, 664, 665). - BSG, 27.02.1991 - 5 RJ 90/89
Meldung beim Arbeitsamt für Anerkennung von Arbeitslosigkeit als Ausfallzeit
Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2006 - L 8 B 117/04
Damit steht im Einklang, dass die Bescheinigung der Beklagten über die Zeiten, in denen ein Versicherter dort als arbeitslos gemeldet war, nach der Rechtsprechung des BSG eine öffentliche Urkunde i.S. von § 418 Zivilprozessordnung (ZPO) darstellt (BSGE 68, 163, 166 = SozR 3-2200 § 1259 Nr. 4). - BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00
Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von …
Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2006 - L 8 B 117/04
Deshalb dürfen keine allzu überspannten Anforderungen gestellt werden (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.04.2000, Az.: 1 BvR 81/00, NJW 2000, 1936). - BVerfG, 02.02.1993 - 1 BvR 1697/91
Maßstab der Prüfung der Erfolgsaussicht im Prozeßkostenhilfeverfahren bei …
Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2006 - L 8 B 117/04
Denn der Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten weitgehend gleichen Zugang zu Gericht wie dem Bemittelten zu gewähren, gebietet lediglich, ihn einem solchen Bemittelten gleichzustellen, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko mitberücksichtigt (BVerfGE 81, 347, 356 ff = NJW 1991, 413 f; BVerfG FamRZ 1993, 664, 665).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2005 - L 8 AL 115/05 Der Senat hat in seinem den dieses Verfahren betreffenden Beschwerde-Prozesskostenhilfebeschluss vom 14. Dezember 2004 - L 8 B 117/04 - u.a. Folgendes ausgeführt:.